Altenpflegehelfer/-in / Fachkraft für Gesundheit und Sozialdienstleistungen (IHK)

incl.

Ausbildung Altenpflegehelfer (-in) § 37 SGB V

Behandlungspflege gem. § 37.2 SGB V

Betreuungsassistent gem. § 87 B Abs. 3 SGB XI



Altenpflegehelfer 12 Monate.pdf
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Zugangsvoraussetzungen:


bestimmtes Maß an Berufserfahrung in Bezug auf den Umgang mit Menschen 
Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 - B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

Mindestkenntnisse eines Pflegediensthelfers/einer Schwesternhelferin (120 Stunden Theorie + 80 Stunden Praktikum, der Nachweis ist erforderlich)

 

wird während des Lehrgangs erworben!

        

          ► kein Eintrag im behördlichen Führungszeugnis

 

Bezeichnung der Maßnahme


„Altenpflegehelfer/in / Fachkraft

für Gesundheits- u.

Sozialdienstleistungen“(IHK)


Ist- Situation


Die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in der Versorgung und Betreuung von hilfe-bedürftigen Menschen in Wohnformen mit Präsenzbedarf erfordern für die in der hauswirtschaftlichen Dienstleistung Beschäftigten, sich entsprechend weiter zu qualifizieren. Aktivierende Alltags- und Lebensgestaltung steht bei Versorgungs- und Betreuungsleistungen im Mittelpunkt. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten in den Alltag einzubeziehen, ist ein gezielter Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität der zu Betreuenden.

 

Maßnahmenziel


Ziel ist es, die Betreuung und Begleitung von Pflege- und Hilfsbedürftigen sicherzustellen und zu unterstützen. Den Teilnehmern wird durch qualifiziertes Fachpersonal der bewusste Einsatz von Aktivitäten nahe gebracht, um insbesondere ältere und verwirrte Menschen in hrer Selbstständigkeit, ihrem Denken und Handeln individuell zu fördern.

Sie werden in die Lage versetzt, diese Kenntnisse und Tätigkeiten anzuwenden und umzusetzen. Die Teilnehmer werden dabei jedoch nicht therapeutisch tätig, sondern stellen sich vielmehr als interessierte Mitmenschen auf Augenhöhe und als Partner des Betroffenen zur Verfügung.

 

Künftige berufliche Tätigkeitsfelder


Fachkräfte für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sind an wechselnden Einsatzorten tätig, zum einen in den Räumlichkeiten der sozialen Einrichtungen, zum anderen direkt in den Privatwohnungen der zu betreuenden Menschen.

Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer sind in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Altenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen, Rehabilitationseinrichtungen, geriatrischen Zentren sowie in der häuslichen Pflege tätig. Sie arbeiten unter der Anleitung einer Altenpflegerin/eines Altenpflegers.

 

Abschluss


Altenpflegehelferin, Altenpflegehelfer und Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen mit IHK-Zertifikat.

Die Gebühren für die Teilnahme an dieser Maßnahme können von Ihrem Leistungsträger durch eine Förderung übernommen werden. 

 

Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!